Menschen mit Demenz

Kondulenzspenden - Gedenken an einen lieben Angehörigen im Trauerfall


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Was ist eine Trauer- oder Kondolenzspende?

Wenn in einem Trauerfall um Kondolenz- oder Trauerspenden gebeten wird, liegen Verstorbenen oder ihren Familien die Zielsetzungen der ausgewählten gemeinnützigen Organisation besonders am Herzen. In vielen Fällen haben sie auch eine wertvolle Begleitung in schwierigen Zeiten erfahren, für die sie Dank sagen möchten.

Mit der Bitte um Spenden können Trauernde in besonderer Weise Anteilnahme zeigen. Ihre Kondolenzspenden helfen im Sinne der Verstorbenen mit, dass gemeinnütziges Engagement unterstützt und gefördert wird. So erfahren auch andere Menschen wertvolle Hilfe.

Wie spenden?
Wenn Sie bei einem Sterbefall die Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz Bedenken möchten, so sollte dies aus der Todesanzeige oder dem Trauerbrief hervorgehen:

Anstelle von Blumen und Kränzen bitten wir im Sinne des Verstorbenen um Spenden für die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz auf das Konto der Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.

Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE71 3702 0500 0001 2131 00
BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen)

Zuwendungsbestätigungen
Die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. erstellt für die Angehörigen etwa drei bis vier Wochen nach der Bestattung eine Liste aller Kondolenzspender mit dem Gesamtspendenbetrag. Die Höhe der Einzelspenden darf aus Datenschutzgründen nicht weitergegeben werden.

Alle Kondolenzspender erhalten von der Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. Selbsthilfe Demenz eine Zuwendungsbestätigung. Dazu ist bei der Überweisung die vollständige Anschrift anzugeben.

Die Alzheimer Gesellschaft Brandenburg e.V. ist nach dem aktuellen Bescheid des Finanzamtes Potsdam für Körperschaften Steuernummer 046/142/06875, wegen der Förderung der freien Wohlfahrtspflege als gemeinnützig tätig anerkannt. Geldzuwendungen an die Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V. sind daher grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.

Informieren Sie uns
Bitte senden Sie uns die Traueranzeige oder den Trauerbrief so früh wie möglich ggf. durch das beauftragte Bestattungsinstitut zu. Informationen dieser Art - sei es durch die Angehörigen oder durch das Bestattungsinstitut - sorgen für einen reibungslosen Ablauf.



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